h) Im Beschwerdeverfahren passte der Beschwerdegegner den Situationsplan an.23 Auch hat er im Verlauf des Beschwerdeverfahrens die Darstellung der Befensterung in der Westfassade und die Haushöhe freiwillig korrigiert.24 Diese Rügepunkte hat der Beschwerdeführer in den Schlussbemerkungen zu Recht fallengelassen. Es kann somit festgestellt werden, dass die nachgeführten und korrigierten Situations- und Projektpläne korrekt vermasst und vom Beschwerdegegner und dem Architekten unterschrieben sind. Aus den Plänen ist die Ausdehnung des Bauvorhabens zum Grundstück des 22 Vgl. LiDAR Bild 2012