g) Der Beschwerdegegner hat im Verlauf des Beschwerdeverfahrens gestützt auf die Höhenmessungen des AGI den Verlauf des gewachsenen fertigen Terrains (aktuelle Geländesituation) entlang der westlichen Parzellenflucht (vgl. Plan "Westfassade"20) und entlang der Flucht der Westfassade (vgl. "Schnitte: E-E"21) korrigiert: Die grün durchzogene Linie im Plan "Westfassade", die den Terrainverlauf entlang der westlichen Parzellenflucht darstellt, stimmt nun mit der Höhenmessung des AGI überein. Der Punkt G1 liegt in der Westfassade neu auf der Kote +7.25 (gemessen aus dem Plan "Westfassade"), was eine berechnete Höhe von 750.69 m.ü.M. ergibt (743.44 m.ü.M. plus 7.25 m).