c) Am 7. Januar 2015 führte das AGI auf der Bauparzelle Nr. E.________ terrestrische Höhenmessungen durch. Im Bericht vom 27. Januar 2015 hat das AGI unter anderem festgehalten, dass die Pläne der ursprünglichen Baubewilligung aus dem Jahr 1978 ein typisches Beispiel aus dieser Zeit seien. Das gewachsene Terrain sei stark generalisierend dargestellt und auf die Vermassung einiger Details, wie beispielsweise des Aussensitzplatzes, sei verzichtet worden. Zur Frage, ob es sich bei diesem Terrain gleichzeitig um das hypothetische ursprüngliche Terrain handelt, konnte das AGI nur punktuelle Aussagen machen.15