Er wendet schliesslich ein, für das eigene Bauvorhaben habe er Messungen auf seinem Terrain vorgenommen. Bei diesen Messungen sei das gewachsene Terrain an der Ostgrenze seiner Parzelle deutlich tiefer und damit in Widerspruch zu den Messungen des AGI beurteilt worden. Mit Schreiben vom 27. April 2015 reichte er undatierte Pläne ein und beantragt, es seien ergänzende Abklärungen und Messungen durch einen unabhängigen Gutachter hinsichtlich des gewachsenen Terrains durchzuführen. Ausserdem verlangt er, Herrn G.________ (dipl. Vermessungsingenieur HTL bei der Firma bichsel bigler und partner ag) sei als sachverständiger Zeuge zu befragen.