a) Der Beschwerdeführer rügt, beim eingereichten Projektplan der Westfassade entspreche die Befensterung offensichtlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Zudem seien auf dem Plan der Südfassade die Haushöhen der Liegenschaften D.________strasse 49 und 47 nicht korrekt abgebildet. Weiter bringt er vor, die eingereichten Pläne seien hinsichtlich der Ausdehnung des Bauvorhabens hin zu seinem Grundstück unklar und nicht korrekt vermasst. Er kritisiert auch, aus den Plänen gehe nicht schlüssig hervor, was mit der als "Pflanzentrog" bezeichneten Baute gemeint sei. In den 7 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 52 N. 8