Eine Rückweisung der Sache an die Vorinstanz ist nicht nötig. Ob die Einschätzung zu dieser Streitfrage im angefochtenen Entschied rechtens ist oder nicht, ist nicht eine Frage der Begründungspflicht, sondern ist im Rahmen der materiellen Beurteilung der Streitsache zu prüfen (vgl. Erwägung 4). 3. Unklare und fehlerhafte Projektpläne