5. Mit Eingabe vom 29. Januar 2015 reichte der Beschwerdegegner bezüglich der seitlich geplanten Stützmauern (Garageneinfahrt und Treppenaufgang) eine Projektänderung ein. Zudem reichte er mit Schreiben vom 24. Februar 2015 verbesserte Projektpläne nach. Danach erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Projektänderung und zum Ergebnis des Beweisverfahrens zu äussern. Von dieser Möglichkeit machte der Beschwerdeführer Gebrauch. In den Schlussbemerkungen hält er im Wesentlichen an seinen Anträgen und Ausführungen in der Beschwerde fest. Mit Eingabe vom 27. April 2015 reichte er weitere Beweismittel ein und stellte zusätzliche Beweisanträge.