41) und zog die Beschwerdeakten der Verfahren RA Nr. 120/2011/46 und RA Nr. 120/2013/2 bei. Danach führte es im Beisein der Parteien, der Gemeinde Wohlen und zwei Vertretern des Fachausschusses Baugestaltung einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. In der Folge verlangte es vom Beschwerdegegner ergänzende Schnittpläne und einen korrigierten Situationsplan. Danach holte es beim Amt für Geoinformation (AGI) zu den Höhen- und Geländedarstellungen einen Fachbericht ein.