4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Mit Verfügung vom 8. September 2014 verlangte es vom Beschwerdegegner die Projektpläne, die Gegenstand der Besprechung vom 19. September 2013 mit der Fachberatung Baugestaltung waren. Weiter holte es bei der Gemeinde Wohlen die amtlichen Akten betreffend die Feststellungsverfügung vom 8. Juli 2011 ein (Vorakten der Gemeinde Wohlen pag. 1 bis 3