2. Mit Gesamtentscheid vom 15. Mai 2014 erteilte die Gemeinde Wohlen für das Bauprojekt die Baubewilligung. Diesen Gesamtentscheid hat der Beschwerdeführer mit Baubeschwerde vom 12. Juni 2014 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) angefochten. Er beantragt, der Gesamtentscheid sei aufzuheben und die Angelegenheit sei zur Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventuell sei der Gesamtbauentscheid aufzuheben und es sei dem Baugesuch der Bauabschlag zu erteilen. In formeller Hinsicht rügt er, die Vorinstanz habe sich ungenügend mit seinen Vorbringen zum Orts- und Quartierbildschutz auseinandergesetzt.