3. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli hat den Beschwerdeführenden einen Viertel ihrer Parteikosten (inkl. MwSt), ausmachend Fr. 1'573.00, zu ersetzen. Im Übrigen werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, mit Gerichtsurkunde - Frau F.________, eingeschrieben - Herrn G.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Hasliberg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Wald (KAWA), Waldabteilung 1, Oberland Ost, z.H. Herrn Fritz Kupfer, zur Kenntnis, A-Post