Bei Hochwasser werden selbst gesunde Bäume unterspült und mitgerissen und es entsteht die Gefahr, dass die Bäume im Bach eine Verklausung verursachen. Auch diesbezüglich bestehen hier keine Bedenken. Das umstrittene Bauvorhaben wird ausserhalb der gelben Gefahrenzone realisiert. Die Gefahr, dass Bäume vom Hochwasser mitgerissen werden, besteht zudem nur im Nahbereich des Gerinnes. Die Distanz zwischen dem Bachufer der 31 VGE 20024/25/29 vom 17. Oktober 1997 32 Vgl. Broschüre "Achtung, Naturgefahr!", der Arbeitsgruppe Naturgefahren des Kantons Bern, 2. Aufl. 2011,