Auch dürften Bauten die Waldbewirtschaftung nicht verhindern oder erschweren. Nebst diesen Kriterien würden aber noch andere Argumente, namentlich der sparsame Umgang mit dem knappen Gut Bauland, andere Ausnahmebewilligungen in der näheren Umgebung sowie die Bebaubarkeit von Restparzellen, berücksichtigt.