34 Abs. 2 KWaV). Gemäss der herrschenden Praxis der bernischen Forstbehörden, die sowohl durch das Verwaltungsgericht als auch durch das Bundesgericht bereits in etlichen Fällen gestützt worden ist, werden – nach Abwägung aller Interessen – häufig weitgehende Ausnahmen vom Waldabstand gewährt. Die 24 Vgl. Kartenangebot im Geoportal des Kantons Bern, Schutzwaldhinweiskarte (abrufbar unter: http://www.apps.be.ch/geo/) 25 Gemeindebaureglement der Einwohnergemeinde Hasliberg vom 2. September 2010, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 7. Juli 2011 26 Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG; BSG 921.11)