Aus dem Situationsplan und dem Grundrissplan (vgl. 2. Obergeschoss) ist ersichtlich, dass der Abstand der Stützmauer im Bereich der südwestlichen Garagenecke zur Waldgrenze 3.00 m beträgt. Die Auflage des KAWA, wonach näher als 3.00 m zum Wald keine Terrainveränderungen erlaubt sind, ist damit eingehalten.