Ausserdem blase ein allfälliger Föhnsturm von den Gebäuden in Richtung Wald und nicht umgekehrt. Die Beschwerdegegner halten schliesslich fest, beim fraglichen Wald handle es sich nicht um eigentlichen Wald, sondern um einen kleinen Streifen mit Büschen und einigen Stöcken. Sie bestreiten die Waldqualität und die Waldgrenze auf ihrer Parzelle. Zur Klärung der Waldqualität verlangen sie die Durchführung eines Augenscheins.