Eine Bebauung der Parzelle sei entgegen der Ansicht des KAWA und der Vorinstanz sehr wohl möglich, wenn auch allenfalls mit einem reduzierten Projekt. Die Unterschreitung des Waldabstands bis 10.00 bzw. 5.00 m schaffe ein ungewolltes Präjudiz und würde Tür und Tor zu beliebigen Waldabständen schaffen, was früher oder später die Haftungsfrage des KAWA bzw. des Kantons aufwerfen werde. Bei einem Waldabstand von 30.00 m sei eine Gefährdung von Personen und Gebäuden auch bei hohen Waldbäumen überblickbar. Bei der Reduktion auf 15.00 m könne ein extremer Windfall schon Personen in Gebäuden gefährden.