Instanz weitergezogen werden soll oder nicht. In dieser Konstellation hat das Akteneinsichtsrecht die Funktion eines fairen Verfahrens. Vorliegend hat die Vorinstanz diesen elementaren Verfahrensgrundsatz verletzt, indem sie der Mitarbeiterin des Rechtsvertreters während der laufenden Rechtsmittelfrist nicht in umfassender Weise Einblick in die Akten gewährte. Dies stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar.