5 Technische Verordnung vom 10. Juni 1994 des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV; SR 211.432.21) 5 und ausgewählte Strassen, die für Werke eine interessante Ergänzung des Grunddatensatzes sind. Später werden die projektierten Gebäude mit einem Geschäft "Mutation Bauten" in den definitiven Zustand übernommen oder – falls nötig – wieder gelöscht.6 3. Rechtliches Gehör