Es ist unklar, was die Beschwerdeführenden daraus ableiten wollen und inwiefern dies für den Ausgang dieses Verfahrens entscheidend sein sollte. Der Vollständigkeit halber ist dazu anzumerken, dass projektierte Objekte der Informationsebene "Bodenbedeckung" Bestandteile des Objektkatalogs der amtlichen Vermessung sind (Art. 8 TVAV5). Projektierte Objekte müssen deshalb als Datensätze erfasst werden, sobald das Bewilligungsverfahren abgeschlossen ist. Das betrifft insbesondere projektierte Gebäude 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, Bern 1997, Art. 72 N. 6 bis 8