Auch die Einwohnergemeinde Hasliberg vertrat in ihrer Stellungnahme vom 2. Juli 2014 die Ansicht, dass die Masse betreffend die Gebäudehöhe und die Geschosszahl gemäss ihrem GBR eingehalten seien. Unter diesen Umständen besteht für die BVE kein Anlass, diese Punkte von Amtes wegen zu prüfen. d) Die Beschwerdeführenden bemerken schliesslich, es sei erstaunlich, dass das geplante Mehrfamilienhaus bereits auf dem Geoportal des Kantons Bern eingetragen sei.