3. Die Beschwerdegegner beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 21. Juli 2014 die Abweisung der Beschwerde. Auch das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und die Gemeinde Hasliberg schliessen in ihren Stellungnahmen vom 26. Juni 2014 und 2. Juli 2014 auf Abweisung der Beschwerde.