Das Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA) beantragte im Amtsbericht vom 31. Januar 2014, die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Waldabstands könne unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden. Mit Gesamtentscheid vom 9. Mai 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung sowie eine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Waldabstands.