1. Die Beschwerdegegner reichten am 17. Dezember 2013 bei der Gemeinde Hasliberg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Parzelle Hasliberg Grundbuchblatt Nr. E.________. Der Parzellenteil, auf dem das Projekt realisiert werden soll, liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG2 und grenzt an ein Waldstück. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA) beantragte im Amtsbericht vom 31. Januar 2014, die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Waldabstands könne unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden.