3. Die Beschwerdegegner und die Gemeinde haben dem Beschwerdeführer einen Parteikostenersatz im Betrag von je Fr. 1'870.55 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Die Beschwerdegegner haften bezüglich ihres Anteils solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn B.________, eingeschrieben 27 - Herrn C.________ und Frau D.________, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Thun, A-Post - Baupolizeibehörde der Gemeinde Sigriswil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben