Zudem sei das gewachsene Terrain in den Bauplänen falsch eingezeichnet. Die Beschwerdegegner hätten daher eine erheblich höhere Stützmauer errichtet. Um die Höhe zu reduzieren, hätten sie nach dem Bau unterhalb der Stützmauer zusätzliche Aufschüttungen vorgenommen und die Mauer so teilweise eingegraben. Das Bauprojekt könne nicht nachträglich dadurch legalisiert werden, dass auf den Bauplänen das neu aufgeschüttete Terrain als gewachsenes Terrain bezeichnet werde. Es sei davon auszugehen, dass die überdimensionierte und nicht durch eine zusätzliche Futtermauer gesicherte Stützmauer zu einer erheblichen Gefährdung der Umgebung führe.