von jenem Mass, dass die Normen als maximales Gefälle empfehlen würden. Da ein Handlauf fehle, bestehe ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Sturzunfälle, besonders bei Nässe und bei winterlichen Verhältnissen. Bei einer (verhältnismässig steilen) Treppe mit zehn Tritten würden die Normen einen Handlauf empfehlen. Dieser würde dazu beitragen, das Unfallrisiko deutlich zu verringern. Generell gesehen könnte man von den beschriebenen Mängeln in einer Berggemeinde wie Sigriswil absehen, hätte der fragliche Fussweg nicht zusätzlich auch noch Erschliessungsfunktion für die Parzelle des Beschwerdeführers. Es bestehe zwar eine zweite Fusswegerschliessung von unten.