Treppen seien für Fusswege nicht à priori schlechter als Rampen oder geneigte Fusswege. Gemäss Norm seien sie für geh- und sehbehinderte Personen am sichersten zu begehen.33 Dies sei nachvollziehbar, da mit Handläufen gesicherte und richtig dimensionierte Treppen einfacher zu begehen seien als steile Wege; dies gelte besonders im Winter. Erhebliche oder sogar unüberwindliche Hindernisse seien Treppen hingegen für Personen mit Kinderwagen oder Personen im Rollstuhl. Für die Bemessung der Treppenbreite gelte grundsätzlich das Gleiche wie für Fusswege. Zur Erhöhung der Sicherheit werde empfohlen, mindestens einseitig ein Geländer, ein Handlauf und Treppenmarkierungen anzubringen.