Annahmen. Die minimale Breite für Einzelpersonen mit leichtem Gepäck oder mit einem Kinderwagen setze sich zusammen aus einer Grundabmessung von 0.80 m plus Sicherheitszuschlag von 0.20 m. Dies ergebe ein minimales Standard-Lichtraumprofil von 1.00 m Breite. Für Personen im Rollstuhl oder mit schwerem Gepäck würden nochmals mindestens 0.20 m Zuschlag hinzukommen. Wenn das Kreuzen oder Nebeneinandergehen zweier Personen möglich sein solle, habe ein Fussweg ohne seitliche Begrenzung mindestens 1.50 m bis 2.00 m, mit seitlicher Begrenzung mindestens 2.50 m breit zu sein.