Es gilt viel mehr der Grundsatz, dass die einschlägigen technischen Normen wie die Schweizer Normen (SN) der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) bei Strassenbauvorhaben zu beachten sind.28 Ob der Fussweg den allgemein formulierten Anforderungen der massgeblichen Gesetzgebung entspricht, ist somit unter Beizug der einschlägigen VSS- Normen zu beurteilen. Diese dienen als Entscheidungshilfe und legen die Anforderungen fest, denen Anlagen des Fussgängerverkehrs zu genügen haben.