Im ursprünglichen Zustand habe der Weg den Anforderungen gemäss Art. 22 BauG betreffend Vorkehren für Behinderte entsprochen. Die neue Bauweise sei nicht behindertengerecht. Davon werde die gehbehinderte Lebenspartnerin des Beschwerdeführers direkt betroffen. 24 Heinrich Jud, Kleine Einführung ins FWG, S. 15 25 Heinrich Jud, Kleine Einführung ins FWG, S. 17 26Vgl. Bundesamt für Strassen (ASTRA)/Schweizer Wanderwege (Hrsg.), Ersatzpflicht für Wanderwege, Vollzugshilfe zu Artikel 7 des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG), S. 32 f. 14