Er muss demnach nicht alle Eigenschaften des ursprünglichen Wegs aufweisen, sondern in erster Linie diejenigen, die für die Erhaltung der ihrer Funktion erforderlich sind. Insbesondere muss der Weg möglichst gefahrlos begehbar und ähnlich attraktiv sein wie der ursprüngliche.26 Ob die neue Wegführung den massgeblichen Normen entspricht, wird in Erwägung 5 geprüft. 5. Anforderungen an den neuen Weg