Anlässlich des Augenscheins beurteilte der Kreisfeuerwehrinspektor die Erschliessungssituation zwar als nicht optimal aber ortsüblich. Verglichen mit der ursprünglichen Wegführung habe die neue Wegführung für die Feuerwehr keine Verschlechterung der Erreichbarkeit zur Folge. Der Vorteil der neuen Wegführung liege darin, dass der Wasserbezugsort nun direkt oben am Fussweg liege. Der Rettungsdienst Gesigen beurteilt eine Weg- bzw. Treppenbreite von 90 cm zwar als eher an der unteren Grenze liegend, aber machbar, wenn Weg und Treppe einen mehr oder weniger geraden Verlauf aufweisen. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall zwar erfüllt.