Heute weist der neue Fussweg ab der Gemeindestrasse bis zur Liegenschaft des Beschwerdeführers eine Länge von circa 17 m und eine Steigung von 30 % auf. Der neue Fussweg hat eine lichte Breite von 90 cm bis 95 cm und verfügt über zehn Treppenstufen. Er wird auf der einen Seite von einem Maschendrahtzaun begrenzt, der entlang der Grundstücksgrenze der Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. N.________ verläuft. Auf der anderen Seite bilden ein Mäuerchen, eine Bepflanzung sowie die Stützmauer der Beschwerdegegner die Begrenzung.