Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 5 beteiligt (Art. 35 Abs. 2 Bst. a BauG). Er ist zur Beschwerde im Rahmen seiner Einsprachegründe befugt (Art. 40 Abs. 2 BauG). b) Die Beschwerde ist innert der Rechtsmittelfrist eingereicht worden (Art. 40 Abs. 1 und 49 Abs. 1 BauG). Sie enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG3). Die BVE tritt daher auf die Beschwerde ein. 2. Gemeindebeschluss für die Umwidmung