___ gemietet. Der Zugang zu seiner Liegenschaft erfolge ab M.________ Strasse über den Fussweg von unten her und nicht vom L.________ Weg her. In ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2014 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Sie habe der Verlegung des 4