_) wies er eine scharfe Kurve in Richtung der östlichen Grundstücksgrenze auf und führte in Richtung Gartentor des Grundstücks des Beschwerdeführers (Sigriswil Grundbuchblatt Nr. G.________). Anschliessend verläuft der Weg entlang der bzw. auf den gemeinsamen Grundstücksgrenzen bis zur Sigriswilstrasse.