d) Die Beschwerdegegner haben dem Beschwerdeführer 27 einen Drittel der Parteikosten, ausmachend Fr. 3'404.40 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. e) Die Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern hat den Beschwerdeführenden 1 bis 26 einen Zwölftel der Parteikosten, ausmachend je Fr. 878.20 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. f) Die Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern hat dem Beschwerdeführer 27 einen Zwölftel der Parteikosten, ausmachend je Fr. 851.10 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. IV. Eröffnung