5. a) Die Beschwerdeführenden 1 bis 26 haben den Beschwerdegegnern einen Drittel der Parteikosten, ausmachend Fr. 3'297.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1 bis 26 haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Der Beschwerdeführer 27 hat den Beschwerdegegnern einen Drittel der Parteikosten, ausmachend Fr. 3'297.60 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. c) Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden 1 bis 26 einen Drittel der Parteikosten, ausmachend Fr. 3'512.70 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag.