a) Das Vorhaben entspricht den massgebenden Vorschriften und die Projektänderungen (gemäss den Plänen vom 17. April 2015 und 23. Juni 2015, gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 20. April 2015 und 30. Juni 2015) werden bewilligt. Was die mit den Projektänderungen berücksichtigten Einwände der Beschwerdeführenden betrifft, sind die Beschwerden gegenstandslos geworden. Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen und der Gesamtentscheid der Stadt Bern vom 14. April 2014 wird bestätigt.