55 Gesetz vom 28. Mai 1911 betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB; BSG 211.1) 43 müssen.56 Weiter dient die Profilierung bloss der Veranschaulichung des Vorhabens; verbindlich sind letztlich nur die Projektpläne. Es kann daher offen bleiben, welche Bedeutung dem Profil auf der Grenze zukommt. 12. Zusammenfassung und Kosten