Es ist zwar richtig, dass das im Situationsplan mit zwei roten Strichen gekennzeichnete Zugangstor in anderen Plänen nicht ersichtlich ist. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass sämtliche Einzelheiten eines Bauvorhabens bereits im Stadium des Bewilligungsverfahrens mittels Detailansichten kenntlich gemacht werden. Eine Profilierung hierfür ist nicht zwingend, da aus der Profilierung nur die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen im Gelände, nicht aber sämtliche Einzelheiten der geplanten Baute ersichtlich sein 54 Vorakten pag. 139.