Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers 27 ergibt sich aus den Plänen (vgl. v.a. Umgebungsgestaltungsplan und Plan "Terrainschnitte entlang der Grenzen"), wie die Terrainanschlüsse zu den Nachbarsparzellen gestaltet werden sollen. - Weiter bringt der Beschwerdeführer 27 vor, wesentliche Schnitte (z.B. durch Garage und Nebenbauten) würden fehlen, so dass kaum kontrolliert werden könne, ob die baupolizeilichen Bestimmungen eingehalten würden. Auf dem Plan Fassaden/Schnitte" (056.01_504) befindet sich ein "Schnitt A-A", welcher sowohl die Garage als auch die weiteren An- und Nebenbauten umfasst.