In der Stellungnahme vom 21. Mai 2015 rügte der Beschwerdeführer 27 selbiges noch für die Ansicht Süd-Ost des Plans "Fassaden/Schnitte" (056.01_504). Doch auch auf diesem Fassadenplan kann die Grenze zur Nachbarsparzelle des Beschwerdeführers 27 nicht eingetragen werden. - Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers 27 ergibt sich aus den Plänen (vgl. v.a. Umgebungsgestaltungsplan und Plan "Terrainschnitte entlang der Grenzen"), wie die Terrainanschlüsse zu den Nachbarsparzellen gestaltet werden sollen.