- Die Rüge, wonach die Pläne "Terrainschnitte" (056.01_505) sowie "Vergleich Geländelinie" (056.01_075) im Rahmen der Projektänderung II nicht angepasst worden seien und daher Widersprüche aufweisen würden, behoben die Beschwerdegegner mittels Nachreichung dieser angepassten Pläne. Der Beschwerdeführer 27 vertritt in den Schlussbemerkungen vom 13. Juli 2015 noch immer die Ansicht, der Plan "Terrainschnitte" (056.01_505) sei nicht verbessert worden. Es gehe aus der Ansicht Süd-Ost nicht hervor, wo die Grenze zu seiner Parzelle verlaufe.