Diese Ausführungen zeigen, dass der Pool ohne Versickerung funktioniert. Die dazu im Widerspruch stehende Beschriftung des Pools mit der Klammerbemerkung "Versickerung" im massgebenden Plan Werkleitungen ist daher zu streichen (vgl. Plan Umgebungsgestaltung/Werkleitungen vom 17. April 2015, gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 20. April 2015, mit Korrektur der BVE vom 11. August 2015) Entgegen den Befürchtungen der Beschwerdeführenden besteht damit nicht die Gefahr, dass der Baugrund durch den Pool zusätzlich instabiler wird. Das Wasser des Pools versickert nicht und die Wasseraufbereitung und die Reinigung erfolgt ohne Chemikalien.