Würde man dieser Ansicht folgen, wären Terrassierungen mit mehreren Stützmauern in den steilen Aaretalhängen und damit die bessere Nutzbarmachung dieses Geländes (in der Wohnzone) kaum je zulässig. Dies entspricht auch nicht der gelebten Praxis, wie die zahlreichen Beispiele der Fotodokumentation zeigen, welche das Bauinspektorat der Stadt Bern anlässlich des Augenscheins eingereicht hat.