c) Unterhalb des Gebäudes sind vier Stützmauern geplant. Die unterste Stützmauer weist eine Höhe von 2.55 m ab fertigem Terrain auf, wobei hier das fertige Terrain mit dem gewachsenen Terrain zusammenfällt. Die sichtbare Höhe der drei darüber liegenden Stützmauern beträgt jeweils 1.8 m (ab fertigem Terrain), wobei die Mauern ab gewachsenem Terrain eine Höhe von 3.59 m, 4.36 m und 4.70 m aufweisen. Bei allen vier Stützmauern ist zusätzlich ein 1 m hohes Geländer vorgesehen.36