Weiter bestehe ein funktionaler Zusammenhang zwischen den verschiedenen Stützmauern, da sich der Swimming-Pool nur durch die gewählte Methode der Terrassierung realisieren lasse. Von der Ferne würden die Mauern nicht einzeln, sondern als aufeinander gebaute Wände in Erscheinung treten. Die Mauern müssten daher zusammengerechnet werden. Die Beschwerdeführenden halten auch nach den Projektänderungen im Beschwerdeverfahren an diesen Rügen fest.