Welche Massnahmen dies sein können, wird von Stadtgrün Bern in der Stellungnahme vom 13. August 2014 näher erläutert (Wurzelvorhang, geeignetes Füllsubstrat, Installation Bewässerung, Stammschutzfarbe gegen stärkere Sonneneinstrahlung). Der Einschätzung der Fachbehörde, wonach die Rotbuche auf dem Grundstück des Beschwerdeführers 27 durch das Bauvorhaben nicht gefährdet ist, kann gefolgt werden. 8. Stützmauern 34 Vgl. Bericht Gartenkultur GmbH vom 3. Dezember 2013, Vorakten pag. 147. 31